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   BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73   

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https://dejure.org/1974,2427
BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73 (https://dejure.org/1974,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1974 - V ER 263.73 (https://dejure.org/1974,2427)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1974 - V ER 263.73 (https://dejure.org/1974,2427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Erfolgloses Armenrechtsgesuch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72

    Säumigkeit der Behörde bei der Gewährung von Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
    Die im Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1972 - BVerwG V ER 247.72 - aufgeworfene Frage, ob Hilfe noch nachträglich geleistet werden muß, wenn die rechtzeitige Hilfe absichtlich oder gar arglistig und betrügerisch vorenthalten worden ist, stellt sich auch in diesem Verfahren nicht.

    Wie dem Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1972 in der Sache BVerwG V ER 247.72 zu entnehmen ist, handelte es sich insoweit um unsubstautiierte Bemerkungen, deren Verwertung im früheren Rechtsstreit nicht geeignet war.

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
    Deshalb ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das Oberverwaltungsgericht unter Berufung auf BGHZ 38, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]; 31, 351 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]ausführt, es reiche nicht aus, daß die Urkunde im jetzigen Verfahren Anstoß zu weiterer Ermittlung unter Verwendung anderer Beweismittel, etwa einer Zeugenvernehmung, geben könnte.
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
    Deshalb ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das Oberverwaltungsgericht unter Berufung auf BGHZ 38, 335 [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]; 31, 351 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]ausführt, es reiche nicht aus, daß die Urkunde im jetzigen Verfahren Anstoß zu weiterer Ermittlung unter Verwendung anderer Beweismittel, etwa einer Zeugenvernehmung, geben könnte.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1970 - 3 W 198/70
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
    Ob mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1971, 1221) der Ansicht zu folgen ist, daß die Mitwirkung an der Entscheidung in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren einen Ablehnungsgrund im Restitutionsvorfahren bildet, bedarf keiner Erörterung, weil die genannten Richter nicht abgelehnt und erst recht nicht mit Erfolg (§ 133 Nr. 2 VwGO) abgelehnt worden sind.
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Das Fehlen einer § 23 Abs. 2 Satz 1 StPO entsprechenden Regelung schließt zudem eine dahingehende erweiternde Auslegung von § 41 Nr. 6 ZPO aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1974 - 5 ER 263.73 - WKRS 1974, 13674, S. 4; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80 - NJW 1981, 1273; BFH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - I B 22/12 - juris Rn. 14 und vom 22. Mai 2019 - IV B 11/18 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 5 B 137.81

    Übertragung der Grundsätze des allgemeinen Fürsorgerechts auf die

    Das trifft aber nicht schon im Falle einer Verletzung der Beratungspflicht zu (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1974 - BVerwG 5 ER 263.73 -).
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